Eine Initiative des VDFA & den Inhabern von Ferienhausagenturen
Das Thema Ferienhausbetrug im Internet nimmt von Jahr zu Jahr mehr zu. Die Schadensumme der seit dem Jahr 2020 bis Juni 2022 in der Geschäftsstelle des VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) gemeldeten Betrugsmeldungen der schätzt der VDFA mittlerweile auf einen zweistelligen Millionenbetrag.
Möglichst viele VerbraucherInnen bereits vor Buchungsabschluss zu erreichen und durch gezielte Aufklärung beizutragen Buchungen über Betrugsseiten zu verhindern. Mit dieser Intention ist die Webseite„Gemeinsam-gegen-Ferienhausbetrug“ entstanden, die umfangreich und anschaulich vor den Tricks der Ferienhausbetrüger warnt und hilfreiche Tipps zur sicheren Buchung im Internet gibt.
Weiterhin finden VerbraucherInnen über die Initiative eine Liste der seriösen Ferienhausagenturen& Privatvermieter,die bereits seit vielen Jahren dem Ferienhausverband angehören oder sich für die Initiative über den VDFA haben registrieren lassen. Alle gemeinsam verpflichten sich zum seriösen Handeln und möchten gegen Ferienhausbetrüger vorgehen.
Die Infoseite dient gleichzeitig als Appell an alle Ferienhausagenturen mit unterschiedlichen Destinationen, sich der Initiative des VDFA anzuschließenund sich auf dieser gemeinsamen Plattform öffentlich gegen Betrug im Ferienhausgeschäft zu positionieren. Nur so können viele Anbieter den VerbraucherInnen ein Höchstmaß an Buchungssicherheit gewährleisten.
Wer ist der VDFA?
Der VDFA ,Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V. (www.vdfa.de), ist Deutschlands ältester Ferienhausverband und vertritt die Interessen von Ferienhausagenturen mit Ferienwohnungen, -häusern und -villen in den Zielgebieten Deutschland und Europa. Der 1997 gegründete Verband ist Deutschlands ältester Branchenverband und hat sich zur Einhaltung hoher Qualitätsrichtlinien verpflichtet. Alle Mitgliedsagenturen sind rechtlich geprüft und der Geschäftsstelle bekannt. Sie alle verpflichten sich zum seriösen Handeln gegenüber VerbraucherInnen.
Bereits seit vielen Jahren berichtet der VDFA immer wieder über Betrugsfälle bei der Ferienhausbuchung.
VDFA- Checkliste: Worauf man vor der Buchung eines Ferienhauses/-wohnung achten sollte
- Wer ist der Anbieter?
Prüfen Sie, wer im Impressum als Anbieter, mit Vor- und Nachnamen bei Einzelunternehmen oder mit der richtigen Rechtsform bei Gesellschaften, genannt wird. Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, dann kann man bei auftretenden Zweifeln beim zuständigen Gewerbeamt am Sitz des Anbieters erfahren, ob ein Gewerbeschein für ein Gewerbe (Ferienhausvermittlung) vorliegt. Gibt es keine Anmeldung des deutschen Unternehmens, so sollte man vom Vertragsschluss unbedingt Abstand nehmen. - Bewertungen
Anbieter, die seit mehreren Jahren auf dem Markt sind, können oftmals über umfangreiche Bewertungen von Urlaubsgästen aufweisen. Prüfen Sie, ob die Internetseite über umfangreiche Bewertungen verfügt. - Belegungskalender
Es ist üblich, dass Häuser mit einem aktuellen Belegungskalender versehen sind. Anbieter, die ohne Kalender arbeiten oder nur grüne (alles frei) Kalender präsentieren sollten Sie skeptisch gegenüberstehen. - Seriöse Anbieter:
Wenn Sie sich bei einem deutschen Anbieter unsicher sind, suchen Sie nach Referenzen. Mitgliedschaften in Verbänden wie dem Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA), dem Deutschen Reiseverband (DRV) oder andere Prüfmechanismen wie Zertifizierungen (TÜV / Trusted Shops o.ä.) können meist auf den jeweiligen Internetseiten überprüft werden. Die im VDFA organisierten Agenturen verpflichten sich etwa dazu, jedes angebotene Ferienobjekt persönlich in Augenschein zu nehmen, bevor es dem Kunden angeboten wird. Einen Betrugsfall derart, dass ein angebotenes Objekt überhaupt nicht existiert, kann es dann nicht geben. Sie können auch selbst bei den jeweiligen Verbänden anrufen und nach der Mitgliedschaft des Anbieters fragen. - Buchung:
Bei einer Buchung per E-Mail oder Internet sollten Sie in der Regel eine Bestätigung per E-Mail oder auf dem PC-Monitor erhalten, dass diese Buchung eingegangen ist (Vorschrift ist dies aber nicht). Die Buchungsbestätigung selbst erhalten Sie einige Zeit später schriftlich, entweder per Post oder per E-Mail. Lesen Sie vor einer Buchung auf alle Fälle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters genau durch. Diese Bedingungen müssen Ihnen vor der Buchung angezeigt / zugegangen sein, sonst werden sie nicht Vertragsbestandteil.Aus der Buchungsbestätigung muss eindeutig hervorgehen, mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde, etwa durch Vermittlung einer deutschen Agentur des in Italien wohnhaften (namentlich bezeichneten) Vermieters.
An- und Restzahlung:
In der Regel sind Anzahlungen umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
Eine Anzahlungshöhe von 20% des Mietpreises ist üblich, im Ausland werden auch höhere Anzahlungen verlangt, die sich ggf. nach den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Vermieters richten. Die Restzahlung ist meistens 6 bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei Kurzfristbuchungen ist der Betrag meist nach Erhalt der Buchungsbestätigung komplett fällig.
Wer das Angebot erhält bei Zahlung des gesamten Reisepreises 10% Nachlass zu erhalten sollte misstrauisch werden. - Zahlungsweise:
- Wenn die Zahlung ins Ausland geht, prüfen Sie bitte genau, an wen Sie überweisen. Ein Vermieter aus Ibiza sollte auch sein Geld nach Ibiza überwiesen bekommen, eine Überweisung z. B. nach England (für den Vermieter aus Ibiza) sollten Sie zunächst hinterfragen und prüfen.
Generell gilt: achten Sie bei jeglichen Zahlungen darauf, was oben in der Browserzeile steht. Wenn Sie von der Original-Seite weitergeleitet werden, wird Ihnen das vorher mitgeteilt. Achten Sie bei allen Zahlungen (Kreditkarte, Lastschrift etc.) auf die Verschlüsselung der Seite (SSL-Codierung – eventuell mit Zertifikat), damit Ihre Daten sicher übergeben werden.
Größe des Angebotes und Preise:
Betrüger machen sich nicht viel Arbeit, wenn sie eine Internetseite mit Ferienhäusern erstellen. Einfache Hausseiten ohne Preise, Belegungskalender, Kontaktformulare oder Onlinebuchbarkeit sind nicht vertrauenswürdig. Wer mit 20 Jahren Erfahrung wirbt und nur 10 Häuser in unterschiedlichen Destinationen anbietet, klingt auch nicht unbedingt seriös.
Das angebotene Ferienhaus ist ein wahres Schnäppchen? Vorsicht: Geiz ist nicht immer geil, denn wer eine Finca auf Mallorca für 6 Personen mit Meerblick, Pool und Designerausstattung in der Hochsaison für 150 € / Tag (statt 400 € / Tag) bekommt, der sollte immer nach gleichwertigen Objekten schauen und z. B. bei renommierten Agenturen mit DRV- oder VDFA-Mitgliedschaft vergleichen. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob sich Portale und / oder Agenturen zu einem freiwilligen Verhaltenskodex verpflichtet haben, der für den Verbraucher mehr Transparenz und Sicherheit schafft.
Telefonnummer
Unter der auf der Website angegebenen Telefonnummer sollte auch jemand zu erreichen sein. Versuchen Sie mit der Kontaktperson persönlich zu sprechen und lassen Sie sich über das Ferienhaus informieren. Sollte der Ansprechpartner nicht zu erreichen sein, bitten Sie um Rückruf. Sollte ein Telefonkontakt nie zustande kommen, raten wir Abstand von der Buchung zu nehmen.
Domain des Anbieters/Google
Finden Sie die Domain immer nur in den Google-Werbeanzeigen, also unter bezahlter Werbung? Werden Sie misstrauisch, wenn die Domain nicht in den normalen Suchergebnissen zu finden ist.
Beispiel eines Betrugsfalles
Beispiel eines aktuellen Betrugfalls aus den Jahren 2020-2022, der laut Schätzungen des VDFA einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe bei den Verbrauchern verursacht hat.
2020 | www.traumfincas-mallorca.de
2021 | www.ferienhauspartner.co
2021 wurden verstärkt die Zielgebiete Ostsee, Nordsee, Allgäu und Bodenseeregion von den Betrugsseiten beworben. U.a. mit den Domains: www.ferienhauspartner.co, www.reisebuero-Mueller.co, www.reisebuero-Weber.co etc.
2022 sind die Zielgebiete Spanien insbesondere die Baleareninsel Mallorca im Zielgebiet der Verbrecher. Die Anzahl der Domains scheint explodiert zu sein. Um Betrug handelt es sich beispielsweise bei diesen Seiten:
www.mallorcaprofis.com/
www.traumfincas-auf-mallorca.de
www.mallorca-experten.com
www.mallorca-partner.com
www.finca-experten.com
www. finca-booking.com
und weitere Domains, die noch nicht gemeldet wurden.
Klassisches Betrugsmuster, die Seite wurde mehrfach kopiert. Es wurden lediglich das Logo, Impressum und die Teambilder ausgetauscht:
Betrogene Verbraucher schreiben:
Betrogene Urlauber berichten:
Nachdem wir uns für zwei Häuser entschieden hatten und die Überweisungen vorgenommen hatte, erhielten wir die Nachricht von Herrn Roth , das die Summe nicht beglichen worden wäre und wir möchten doch einen Zahlungsbeleg ihm vorweisen. So getan , sagte Herr Roth , nun wäre alles klar, wir hätten fälschlicherweise den falschen Empfänger Namen eingegeben (Thomas Roth statt Mallorcaprofi) und somit muss er den Fall mit seiner Bank klären.
Das wäre etwas, das schon mal vorgekommen wäre, aber wir sollten uns keine Sorgen machen, die Buchung wäre bestätigt.
Er würde nun entweder das direkt mit dem Kundenservice der Bank klären oder diese würden uns unser Geld zurückerstatten und dann sollten wir die Überweisung auf neue Bankdaten ihm zukommen lassen. Letzte Woche fragte er dann nach, ob die Rückerstattung stattgefunden hat oder nicht. Wir haben keine Rückerstattung erhalten nein und als ich diese Info an Herrn Roth schickte, bekam ich ohne weitere Erklärung eine Email zugeschickt mit der kostenlosen Stornierung beider Häuser. Mit der Aussage, dass wenn er von uns innerhalb der nächsten 24 Stunden nichts hört, wir das so akzeptieren. Natürlich habe ich sofort Herrn Roth eine email geschickt mit der Info, das wir selbstverständlich keine Stornierung vornehmen wollen.
Telefonisch ist er auch nicht mehr zu erreichen. Flüge und Mietwagen sind gebucht und nicht mehr stornierbar.
Wir haben eine Finca für in 2 Wochen auf Mallorca über den Anbieter gebucht & voll bezahlt.
Am Wochenende wurde diese Buchung nun storniert. Konkret handelt es sich um eine Zahlung von 3.750 Euro.
Nun stehe ich hier etwas hilflos rum. Auf mich wirkte die Seite + Abwicklung bisher sehr professionell, bis ich eben auf Ihre Warnung gestoßen bin.
Wir sind leider auch auf die Mallorca Profis reingefallen. Jetzt sind wir 1049 Euro ärmer, aber auch schlauer geworden.
Gestern bekamen wir freundlicherweise eine Stornierung des Vermieters mit angeblicher Rückerstattung des Betrages.
Sämtliche Kommunikationswege sind aber schon offline, auch die Website ist schon nicht mehr erreichbar. Morgen werden wir Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Die Website wirkte wirklich professionell, der E-Mail-Verkehr funktionierte und zusätzliche Fragen zum Objekt wurden sofort beantwortet.
Sie sind betrogen worden?
Zeigen Sie grundsätzlich jeden Betrug an und melden Sie Ihren Fall per Mail an den VDFA.
Organisierte Kriminelle erobern den Ferienwohnungsmarkt – ein Ermittler berichtet
Die Täter sind nicht nur schon seit Jahren unbehelligt aktiv, sie erweisen sich auch als außerordentlich reaktionsschnell und flexibel. Während vor der Corona-Krise vor allem ausländische Feriendomizile z.B. auf Mallorca hoch im Kurs standen, wurden während der Corona Krise schnell innerdeutsche Objekte angeboten. Die Internetseiten der Betrüger waren schneller angepasst, als die Bundesregierung die Coronakrise bekämpfen konnte. So wurden die Feriendomizilbetrüger zu großen Gewinnern der Krise, in dem sie von dem durch stark überhöhte Nachfrage geprägten Inlandsmarkt profitierten.
Die meisten Ermittlungsverfahren werden eingestellt
Obwohl die meisten der Betroffenen Strafanzeige bei den örtlichen Behörden erstatteten, werden die allermeisten Ermittlungsverfahren ohne jeglichen Erfolg eingestellt und die Opfer bleiben auf ihren Schäden sitzen. Was sind die Ursachen für diesen Misserfolg?
Schon der klassische Betrug gilt als schwer zu bekämpfende Straftat, weil Betrug keinen Tatort im klassischen Sinn hat und der juristische Tatbestand vor allem von sogenannten subjektiven Tatbestandsmerkmalen abhängt. Beim klassischen Betrug gibt es aber meistens menschliche Kontakte, Dokumente und nachvollziehbare Geldströme, die für die Ermittlungsbehörden verfolgbare Spuren darstellen.
Anders beim Internetbetrug. In den vorliegenden Fällen, die wir untersucht haben, gab es niemals menschliche Kontakte. Die angegebenen Telefonnummern führten nur zu Voice-Mail-Systemen und selbst auf Emails wurde nur dann geantwortet, wenn man zuvor tatsächlich auf eine von den Betrügern über Google-AdWords geschaltete Anzeige reagiert hatte.
Anfragen über normale Emails nahmen die Täter gar nicht erst an. Wie aber können diese gefakte Anfragen von Ermittlern von denjenigen echter Opfer unterscheiden? Im Gegensatz zu allen seriösen Anbietern, die um die ersten Plätze bei den Suchmaschinen konkurrieren, sind die betrügerischen Seiten so programmiert, dass sie in Suchmaschinen gar nicht erst erscheinen.
So landet man auf einer Betrugsseite
Die Opfer werden stattdessen über betrügerische „Marketingaktionen“ gewonnen. Hierfür kommen verschiedene Methoden in Betracht. Neben Clickjacking (Hacken von seriösen Seiten und Umleitung des Datenverkehrs) gehören dazu vor allem -AdWords-Anzeigen, in denen bestimmte Suchwörter bei den Suchmaschinen gekauft werden und dann die Anzeige als Suchergebnis ganz oben erscheinen. Nur routinierte Internetnutzer bemerken, dass es sich nicht um sogenannte generische Suchergebnisse handelt, sondern um gekaufte Anzeigen.
Neben den besseren Rankings in den Suchergebnissen lassen sich diese Anzeigen auch im Hinblick darauf steuern, wann diese wo angezeigt werden sollen. So mussten wir feststellen, dass die Anzeigen vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden geschaltet werden, wo beispielsweise Ermittlungsbehörden gar nicht regulär tätig sind, so dass schon das Auffinden der betrügerischen Anzeigen eine Herausforderung sein kann.
Behörden müssen tatenlos zusehen
Nun sollte man meinen, dass man einfach den Provider der betrügerischen Seite kontaktieren könnte und um die Abschaltung der Seiten bitten könnte. So einfach machen es die Betrüger den Verfolgungsbehörden nicht. Selbst für ausgefuchste Computerforensiker ist es nur schwer möglich den tatsächlichen physischen Standort des Servers zu ermitteln, auf dem die betrügerischen Seiten tatsächlich gespeichert sind. Dazu bedienen sich die Täter sogenannter Reverse-Proxy-Server, über welche die zugehörigen IP-Adressen (Internetprotokollnummern, anhand der jeder Teilnehmer im Internet identifiziert werden kann) vollständig pseudonymisiert werden und zudem das Routing zum eigentlichen Server unsichtbar wird. Zudem verwenden die Täter die Proxy-Dienste von außerhalb der Europäischen Union beheimateten Anbietern, so dass es schon juristisch eine langwierige Herausforderung wäre, die Internetseiten abzuschalten, selbst wenn deren Standort bekannt wäre.
Ein anderer Ansatz wäre das Abschalten der Domain, also dem Adressnamen, der im Browser erscheint. Über diese Domainnamen verbinden sogenannte Domain-Name-Server (DNS) die Domain mit der zugehörigen Internetseite, damit die Seite aufgerufen werden kann. Tatsächlich verwenden die Täter oft auch europäische Domains, da diese einen höheren Vertrauenswert haben. Das Abschalten solcher Domains ist zumindest für Europäische Strafverfolgungsbehörden keine große Herausforderung. Nur käme das lediglich dem Abschlagen eines Hydrakopfes gleich, da die Täter die Domains sehr schnell wechseln, oft schon nach wenigen Tagen, spätestens aber dann, wenn irgendwo im Internet vor der Domain gewarnt wird.
Da es weder möglich ist die betrügerischen Seiten auf dem Server abzuschalten noch in geeigneter Geschwindigkeit die verwendeten Domains zu löschen, bedeutet dies in der Quintessenz, dass-auch die Behörden keine Chance haben die weiteren Aktivitäten der Täter zu unterbinden.
Aber wie schaut es aus mit klassischen ortsbezogenen Ermittlungen? Es gibt keine Orte, an denen man ermitteln könnte! Die in dem Impressum genannten Personen und Adressen sind allesamt Pseudonyme und die Telefonnummern führen zu Personen, die nicht tatsächlich etwas damit zu tun haben und oft gar nicht wissen, dass eine solche Telefonnummer auf ihren Namen existiert. Oder, es handelt sich um Internetbasierte Telefonnummern, die gleichermaßen geschickt anonymisiert sind. Also auch dort nichts als ermittlungstechnische Sackgassen.
Oftmals vereinnahmen nichtsahnende „Moneymules“ die Kundengelder
Als ich selbst noch im Polizeidienst im Bereich organisierter Kriminalität ermittelt habe, gab es einen Leitspruch, „Folge dem Geld und Du findest den Täter“. Tatsächlich überweisen die Opfer ihr Geld auf echte Konten von echten deutschen Banken. Da sollte doch was möglich sein. Mit den Konten verhält es sich allerdings ähnlich wie mit den Domains. Die Täter verwenden hunderte verschiedene davon und sobald ein Konto eingefroren ist, wird ein neues verwendet.
Die Kontoinhaber sind zwar oft real existierende Menschen, allerdings wissen diese oft nichts von dem Konto, weil sie Opfer von Identitätsdiebstahl geworden sind und die Konten ohne ihr Mitwirken eröffnet wurden oder sie haben das Konto gegen Bezahlung für die Nutzung von Dritten eröffnet, ohne dass sie wissen, wer diese Dritten sind und was diese damit machen.
Letztlich werden die eingehenden Gelder schnellstmöglich weiter auf Konten im Ausland überwiesen und dort letztlich durch „Moneymules“ (Geldesel, die wieder nur auf Anweisung unbekannter Dritter handeln, ohne echtes Tatwissen zu besitzen) abgehoben und an die Täter weitergereicht. Im günstigsten Fall gelingt es den Behörden ein Konto zu einem Zeitpunkt einzufrieren, wo noch nennenswerte Beträge darauf enthalten sind, die an die Opfer ausgekehrt werden können. Zu den echten Tätern führt allerdings auch diese Spur in der Regel nicht.
Kann man denn nun wirklich gar nichts tun, um den Tätern Einhalt zu gebieten?
Man könnte schon, nur bedürfte es hier des Einsatzes besonderer Ermittlungsmethoden, die normalen Kriminalpolizeidienststellen nicht zur Verfügung stehen. Auch deutsche Ermittlungsbehörden haben zwischenzeitlich erkannt, dass das Internet eine beliebte Spielwiese für Kriminelle ist und dafür besondere Einheiten gegründet, in denen mit speziellem Fachwissen und Equipment ausgestattete Beamte tätig sind. Nur befinden diese sich auf höheren Organisationsebenen wie den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt. „Normale“-Kriminalität schafft es in der Regel nicht bis zu diesen Organisationsebenen. Selbst wenn es im Einzelfall spezielle Dienststellen auf tieferen Ebenen gibt, sind deren Kapazitäten dermaßen durch organisierte- und Bandenkriminaltät ausgelastet, dass die notwendigen Ressourcen schlicht nicht zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass gerade die Bekämpfung der Internetkriminalität erheblich politisch beeinflusst ist. Dort stehen Kinderpornografie, Rechtsextremismus und Hetze auf der Agenda, für die Niederungen normaler Kriminalität ist da kein Platz.
Darüber hinaus gibt es auch rechtliche Hürden. Bestimmte Maßnahmen der Strafprozessordnung stehen nämlich nicht für die Bekämpfung aller Straftaten zur Verfügung, sondern nur für die Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität, zu der z.B. organisierte Kriminalität gehört. „Einfacher“ Betrug gehört allerdings nicht zu diesen Straftaten.
Damit wären wir wieder am Anfang dieses Artikels und bei der Frage, ob das, womit wir es hier zu tun haben organisierte Kriminalität ist?
Dass die Täter hier sehr geplant und kompetent vorgehen und schon seit Jahren tätig sind kann niemand in Abrede stellen. Wenn darüber hinaus hunderte, wenn nicht gar tausende von Opfern im ganzen Land um erhebliche Beträge betrogen werden, wird auch niemand die erhebliche Bedeutung abstreiten können.
Wer sich das Vorgehen der Täter unter forensischen Aspekten ansieht, dem wird schnell klar, dass hier deutlich mehr als eine Person am Werk sind und arbeitsteilig vorgegangen wird.
Dabei verwenden die Täter geschäftliche Strukturen und sind zudem international vernetzt.
Allerdings schüchtern die Täter niemanden ein und nehmen auch nicht Einfluss auf die öffentliche Verwaltung. Das liegt allerding schlichtweg daran, dass dies absolut nicht notwendig ist, da sie keinerlei Genehmigungen bedürfen, für welche sie irgendeine Verwaltung beeinflussen müssten und Einschüchtern müssen sie schon deshalb niemanden, weil keine Gefahr besteht, dass irgendjemand ihnen auf die Schliche kommt.
Sie haben ein Ferienhaus gebucht und sind betrogen worden? Was können Sie jetzt tun?
1. Bringen Sie den Betrug sofort bei der Polizei zur Anzeige
2. Kontaktieren Sie umgehend die Bank, wo das Konto auf das Sie die Anzahlung bzw. Restzahlung angewiesen habenverwaltet wird und zeigen Sie einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz an.Lassen Sie sich nicht vonCallcenter Mitarbeitern abweisen, sondern gleich zu den Verantwortlichen verbinden. Zur Not veranlassen Sie ein sofortiges Einschreiben mit Rückschein an den Vorstand der Bank.
3. Kontaktieren Sie den Hoster der Domain und veranlassen Sie die Sperrung der betrügerischen Domain durch die Behörden.Früher (d.h. vor der DSGVO) war das für .de-Domains ganz einfach, man stellte einfach bei der Denic (denic.de), der zentralen Vergabestelle für de-Domains) online eine Anfrage und erhielt die Daten: Domaininhaber mit Adresse, Provider und einige technische Details. Das geht jetzt aus Datenschutzgründen nicht mehr. Um zu prüfen, wo eine Domain gehostet ist, können Sie z.B. über folgende Seite anfragen:
https://sitechecker.pro/de/hosting-checker/
https://hostadvice.com/tools/whois/
https://www.rishavapps.com/hosting-checker/
https://geekflare.com/de/tools/whois-hosting
4. Vernetzen Sie sich mit anderen Geschädigten, z.B. über die VDFA Facebookseite. Wir wissen, es ist nicht immer einfach darüber zu sprechen, dass man betrogen worden ist. Aber manchmal hilft es sich mit anderen auszutauschen und sich zusammenzutun. Zeigen Sie den Betrug gemeinsam bei der Staatsanwaltschaft an. Geben Sie nicht auf und bitten Sie die Behörden tätig zu werden:
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt
Forderung an die Behörden
Solange diese Taten als „normaler“ Betrug gewertet werden, können die Täter ungestört weiter agieren und müssen keine Verfolgung fürchten. Nur wenn die zuständigen Behörden ihre Einstellung zu diesen Delikten verändern, gibt es eine Chance weiteren Schaden abzuwenden. Wenn die Täter dann auch bestraft würden, umso besser.
Ein Reisepreis von 4000 € und mehr für eine Finca auf Ibiza oder Mallorcaist keine Seltenheit. Man kann sich leicht ausrechnen, dass im Laufe eines Sommers einiges an Geld für die Betrüger zusammenkommt.
Die Behörden müssen hier dringend tätig werden!
Datenbank seriöser Ferienhausagenturen & Ferienhausbesitzer. Hier buchen Verbraucher sicher:
Einleitungstext und Prüfungsinfos nach Rücksprache
Folgendes wird veröffentlicht: Logo Agentur
Name
Ort
Webseite
Destinationen
Status (Agentur/Eigentümer)
VDFA-Mitglied (ja/nein)
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Monika Kowalewski ist seit 2015 Präsidentin des VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen) e.V. und kämpft seit Jahren mit den dem Verband angeschlossenen Agenturen gegen Ferienhausbetrug. Sie ist weiterhin seit 20 Jahren im Ferienhausgeschäft als Agenturinhaberin tätig.
Matthias Willenbrink verfügt über 38 Jahre Berufserfahrung als Ermittler und Berater, davon 13 Jahre als Ermittler bei dem BKA. Er ist Ansprechpartner für Datenschutz, Complaince und Schadenmanagement und arbeitet bei ILV Advisors.